Ätznatron nicht mehr für die amtlich angeordnete Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut zugelassen!
Gespeichert von Melanie am Mi, 31/05/2017 - 21:29Der DIB weist in seinem aktuellen Rundbrief darauf hin, dass Ätznatron (NaOH) nicht
mehr in der Biozid-Verordnung EU(VO)528/2012 enthalten ist obwohl siedende Ätznatronlösung ein von amtstierärztlicher Seite empfohlenes, bewährtes,hochwirksames Desinfektionsmittel gegen den Erreger der Amerikanischen Faulbrut (AFB) ist (Desinfektionsrichtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft) darstellt.
Daher kann das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bei AFB-Seuchenausbruch Ausnahmen nach Artikel 55(1) der Biozid-Verordnung erlassen sofern keine alternativen Mittel zur Verfügung stehen.
Diese kann beim BVL für einen begrenzten Zeitraum von max. 180 Tagen durch das Veterinäramt im Seuchenfall beantragt werden.
An einer grundsätzlichen, allgemeinen Ausnahmeregelung im AFB-Seuchenfall werde wohl gearbeitet. Bis diese in Kraft tritt kann der oben genannte Weg beschritten
werden.




Bald gibt es französischen Honig direkt aus der Mitte Berlins: Zwei Bienenvölker wurden im Garten der französischen Botschaft in Mitte aufgestellt. Nach langer Abstimmungs- und Klärungsphase mit den Mitarbeitern der Botschaft wurden die beiden Völker feierlich begrüßt: Die Mitarbeiter sangen die französische Nationalhymne als die beiden Bienenkästen durch die Gänge zum aufwändig gestalteten Hof getragen wurden. Der französische Botschafter, Philippe Etienne, freut sich schon auf den ersten Honig aus der nun noch "grüneren" Botschaft, die mit zarten Birken und viel Lavendel schon jetzt eine grüne Oase bietet.