Wachsumarbeitung als Auftrag

Wer kann beauftragen?

Alle Imker und Imkerinnen, die Mitglied in einem dem Imkerverband Berlin e.V. angehörigen Verein sind, können die Wachsumarbeitung in der Wachsküche des Imkerverein Reinickendorf-Mitte e.V. beauftragen. Dies erfolgt nach folgendem Verfahren:
 

Wie funktioniert das?

Der reguläre Betrieb der automatischen Mittelwandgiessanlage ist von Oktober bis April geplant. Es wird feste Annahmetermine, Gießtermine und Abholtermine geben. Die Termine sind im Kalender auf der Webseite hinterlegt. Bei der Abgabe und der Abholung wird das Wachs gemeinsam gewogen schriftlich dokumentiert/quittiert. Die Abgabe ist vorab anzumelden:

Annahme nach nur nach Anmeldung in der Scharnweberstraße 2A über den u.g. Link.

https://doodle.com/meeting/participate/id/bYrJMJ0d/vote

Die Auftraggeber dürfen bei der Umarbeitung ihres Wachses zu schauen. Wer keine 10 kg Eigenwachs (Mindestauftragsmenge) zusammen bekommt, kann sich mit anderen Imkern/Imkerinnen seines/ihres Vertrauens zusammenschließen - etwaige Aufteilungen übernehmen die Auftraggeber im Innenverhältnis.

Die Abholung kann am selben Tag des Umarbeits erfolgen oder eine Woche später zu einem festen Termin. Es sind geeignete Transportbehältnisse wie z.B. Euroboxen mit Polstermaterial zum Schutz gegen seitliches Verrutschen mitzubringen. Wird das Wachs am Gießtag mitgenommen, sind die Mittelwände noch feucht. Sie werden daher unverpackt übergeben. Diese müssen zu Hause noch 5 Tage bei Zimmertemperatur trocknen. Dafür können die Mittelwände in Blöcken von bis zu 4 kg aufeinander liegen.

Derzeit wird das Gießen im Zweierteam durchgeführt. Das ist aus sicherheitsrelevanten Aspekten notwendig. Die Mitglieder führen das ehrenamtlich in ihrer Freizeit aus. Auch sie imkern im Sommer und arbeiten das ganze Jahr.
Daher bitten wir um Verständnis, dass wir keinen schnellen Full Service wie ein Unternehmen anbieten können.
 

Welches Wachs kann zur Umarbeitung abgegeben werden?

Grundsätzlich wird nur desinfiziertes Wachs umgearbeitet. Das Wachs kann eigenständig günstig nach dem Einschmelzen z.B. mit der HAMAG im Desinfektor desinfiziert werden. Aus Kapazitätsgründen können wir die Desinfektion nur auf Anfrage im Einzelfall durchführen.

Wir nehmen nur Blockwachs an, welches trocken und sauber ist, wie z.B.

  • Wachs, welches z.B. aus dem Sonnenwachsschmelzer ist. Es ist darauf zu achten, dass das Wachs nicht klebt (anhaftenden Futterreste) und keine sichtbaren Verunreinigungen mehr enthält und anschließend desinfiziert wird,
  • Wachs aus der HAMAG, welches trocken ist und dessen Rückstände an der Unterseite gründlich abgekratzt sind und das anschließend desinfiziert wird,
  • Wachs, das selbständig im Desinfektor (am besten unter Anleitung eines erfahrenen Vereinsmitgliedes) gereinigt wurde.

Das Wachs darf nicht schwarz, grün oder blau sein. Diese Verunreinigungen können selbst im Desinfektor nicht entfernt werden.

Wir nehmen keine ausgeschnittenen Waben oder Waben im Rähmchen an.

 

Welche Maße können gegossen werden?

Alle gängigen Maße und Sondermaße bis 39 cm Höhe sind herstellbar - die Mittelwände werden zwischen rotierenden Walzen gefertigt und sind dadurch dünner als gegossene aus der Mittelwandpresse. Wir weisen daraufhin, dass die Mittelwände insbesondere bei hohem Anteil unbebrüteten Wachses und bei niedrigen Temperaturen sehr spröde ausfallen können - diese Eigenschaften können wir nicht beeinflussen! Es wird daher empfohlen, zumindest einen Anteil an Brutwabenwachs beim Ausschmelzen mit zu verarbeiten.

Was kostet die Umarbeitung?

Der Preis für die Umarbeitung beträgt 4,60 €/Kg/Wachs.

Der Preis für die Desinfektion beträgt 2,20 €/Kg/Wachs.

 Wichtig zu wissen!

  • Die Auftraggeber versichern, dass das übergebene Wachs nicht aus Quellen stammt, wo veterinäramtlich die amerikanische oder europäische Faulbrut festgestellt wurde.
  • Die Mittelwände sind bei Abholung gegen Quittung bar zu bezahlen sofern nicht der Einzug per SEPA-Lastschrift (nur bei Mitgliedern des IV Reinickendorf-Mitte e.V.) vereinbart wurde.
    Auf Wunsche stellen wir eine separate Rechnung im Anschluss aus und übersendenden diese per Email an die vom Auftraggeber benannte Email-Adresse. Die Mehrwertsteuer kann nicht ausgewiesen werden (Kleinunternehmer-Regelung).
  • Für externe Auftraggeber (also Nichtmitglieder des Imkerverein Reinickendorf-Mitte e.V.) erfolgt die Umarbeitung erst nach Überweisung der mengenabhängig festgelegten und voraus mitgeteilten Anzahlung auf das Vereinskonto. Die Abrechnung und Rücküberweisung etwaigen Restguthabens erfolgt nach Abholung der fertigen Mittelwände.
  • Vereinbarte Abholtermine (Individualtermine) sind einzuhalten. Bei Individualabholterminen, die nicht wahrgenommen oder nicht min. 4 Stunden vorher abgesagt werden, kann eine Ausfallpauschale für vergebliche Anfahrten von 20 € berechnet werden.
  • Die Umarbeitung kann nur für Imker und Imkerinnen, die Mitglied in einem dem Imkerverband Berlin angehörigen Verein  sind, erfolgen. Die Umarbeitung erfolgt ausschließlich für Selbstnutzer und nicht für Widerverkäufer. Wir behalten uns die Abweisung von Aufträgen vor.
  • Reklamationen sind vom Auftraggeber umgehend bei Abholung vorzunehmen wobei das Transport- und Packrisiko allein beim Auftraggeber liegt.
  • Der Auftraggeber kann die gesamte Verarbeitungskette persönlich überwachen und trägt allein die Verantwortung für die Qualität des eingelieferten Wachses - wir lehnen die Verantwortung für etwaige Qualitätsveränderungen ab da reines Bienenwachs die für die Umarbeitung notwendigen Prozessierungsbedingungen (Erhitzen auf bis zu 145°C, Abkühlen, Kontakt mit Wasser und für die Gießanlage vorgeschriebenem Trennmittel) problemlos verträgt.
  • Ein Verlust von bis zu 3 w/w % ist auftraggeberseitig hinzunehmen. Nicht mehr verarbeitbare Restmengen wie der womöglich noch wachshaltige Trester werden dem Auftraggeber bei Abholung mitgegeben.
  • Die termingerechte Fertigstellung kann nicht garantiert werden, etwaige Verzögerungen infolge Erkrankung/technischer Probleme u.a. werden umgehend dem Auftraggeber mitgeteilt.
  • Es handelt sich um eine individuelle Anfertigung und Auftragsarbeit aus auftraggeberseitig gestelltem Rohmaterial (Wachs), so dass ein Widerrufsrecht nach §312 (2) 1. BGB ausgeschlossen ist.