Nutzungsordnung für die Wachs- und Honigküche des Imkervereins Reinickendorf-Mitte

Nutzungsordnung für die Wachs- und Honigküche des Imkervereins Reinickendorf-Mitte

Stand: 16.10.2024 – Version 1.23

§ 1 Präambel

Bitte beachten Sie aktuelle Hinweise über technische Probleme, Ausfälle und Störungen unter https://www.imkerverein-reinickendorf-mitte.de/Wachs-Honigkueche

1. Der Imkerverein Reinickendorf-Mitte e.V. (im Weiteren als "Verein" bezeichnet) betreibt im Kapellen-Keller auf dem Gelände des „Dorotheenstädtischen Friedhof III“ (Scharnweberstraße 2A. 13405 Berlin-Reinickendorf) Räumlichkeiten, in denen Wachs und Honig verarbeitet werden kann.

Die folgenden Nutzungsbereiche stehen grundsätzlich allen Nutzergruppen (Vereinsmitglieder und externe Nutzer) zur Verfügung und werden in dieser Nutzungsordnung kurz mit „Wachsküche“ bezeichnet:

Wachsküche

Mittelwandgiesserei

Allgemein

Anzahl

Gegenstand

Anzahl

Gegenstand

Anzahl

Gegenstand

1

HAMAG Wachsschleuder

1

DN-Gussform, luftgekühlt, mit Silikonschürze

1

Wasserfass mit Ablaufhahn

2

Edelstahl Korbeinsätze für HAMAG bis DN 1,5

1

DN 1,5-Gussform, luftgekühlt, mit Silikonschürze

1

Wischmopp mit Eimer

1

6kW Dampferzeuger für HAMAG

3

Zuschnittformen (Langstroth, DN 1,5, Dadant US)

1

Gummiabzieher

1

Plastiktrichter mit Gittereinsatz

2

Kellen

1

Schrubber

1

Eurobehälter mit Rolluntersatz

1

Konisch zulaufender Wachsschmelztopf

1

Besen

1

Rietsche Wachspresse mit  integriertem 6kW-Dampferzeuger

1

Heisswassertopf

1

Eimer mit WC-Reiniger, WC-Papier, Einweg-Handtücher

1

Sockel für Rietsche

1

Baine Marie

1

Nass-Trockensauger (Kärcher)

1

Desinfektor

1

Spachtel

4

Edelstahl-Eimer 10 l

1

Sockel für Desinfektor

1

Kleines Küchenmesser

2

10l Wasserkanister für Leitungswasser

2

10l Wasserkanister für Osmose-Wasser

1

Zuschnittbrett aus Kunststoff

1

Schlauch mit Gardena-Adapter zum Anschluss an den Wasserhahn im Herren-WC am Eingang (zum Füllen der LW-Wasserkanister)

1

Kehrschaufel aus Edelstahl

1

Sockel für Wasserbad

1

Wärmeschrank

1

Spachtel

 

 

2

Laborhocker

1

Maurerkelle

 

 

2

Edelstahltische

1

"Hund" aus Holz

 

 

1

Umkehrosmoseanlage mit Magnetventil/Pegelschalter

1

große Plastikwanne

 

 

1

Spültisch mit Stopfen, diversen Lappen

1

Metallsieb

 

 

1

Kabeltrommel 50m

2

 Gummischürzen

 

 

1

Feuerlöscher für Fettbrände

 

 

 

 

1

1. Hilfe-Kasten

 

 

 

 

2

Löschdecken

       

1

Plattformlift

Die Mittelwandgießmaschine steht ausdrücklich speziell geschulten Personen zur Verfügung, die auf Auftrag die Umarbeitung von aufgereinigtem Wachs entgeltlich durchführen können. Die Maschine wird derzeit noch erprobt und eingerichtet; Aufträge können daher noch nicht entgegen genommen werden.

Der folgende Nutzungsbereich und das gelistete Inventar stehen ausschließlich qualifizierten Nutzern aus dem Kreis der Vereinsmitglieder zur Verfügung und wird im Folgenden kurz mit „Honigküche“ bezeichnet:

Honigküche

Mittelwandgiesserei

Allgemein

Anzahl

Gegenstand

Anzahl

Gegenstand

Anzahl

Gegenstand

1

CFM Honigschleuder für alle Maße bis Dadant

1

2x Langstroth-Gussform, wassergekühlt, mit Silikonschürze

1

GN-Lagerregal

1

Entdeckelungstisch

 

 

3

GN-Gefäße

diverse

Honigschaber aus Plastik

 

 

3

GN-Deckel

1

Edelstahlwanne zum Unterstellen Honigeimer

       

1

Honigdoppelsieb Edelstahl

       

1

Feinsieb/Kegelsieb für Honig (Vereinslager)

 

 

 

 

1

elektronische Paketwaage (Honigeimerwägung)

       

1

Geeichte Waage (steht im Vereinslager/ separater Zugang)

 

 

 

 

1

elektrisches Entdeckelungsmesser (Vereinslager, separater Zugang)        

In dieser Nutzungsordnung werden die Zutritts- und Nutzungsregeln, sowie Kosten für die die Verwender der Wachs- und Honigküche (im Folgenden als "Nutzer" bezeichnet) festgelegt.

2. Diese Nutzungsordnung wird unter https://www.imkerverein-reinickendorf-mitte.de/Nutzungsordnung veröffentlicht. Die hier formulierten Regeln werden je nach Bedarf dem sich ändernden Erkenntnisstand und aktuellen Vorgaben angepasst. Änderungen zur Vorversion werden durch Datums- und Versionsangabe erkennbar gemacht.

Für den Nutzer gilt jeweils der Stand zum Zeitpunkt der geplanten Nutzung.

3. Es obliegt dem Nutzer, sich mit Änderungen vertraut zu machen. Der Verein setzt die Kenntnis der Änderungen beim Nutzer voraus. Kann sich der Nutzer aufgrund nicht von ihm zu vertretender und nicht selbst abzustellender Gründe wider Erwarten nicht mit der Nutzungsordnung vertraut machen, hat er vor Arbeitsaufnahme beim Vorstand des Vereins um Übersendung der Nutzungsordnung zu bitten. Eine Arbeitsaufnahme ist erst nach Kenntnisnahme der aktuellen Nutzungsordnung zulässig.

4. Diese Nutzungsordnung tritt am 1.11.2021 in Kraft und gilt unbefristet.

§ 2 Zugang zur Wachsküche

1. Die Nutzung der Wachs- und Honigküche erfolgt in erster Linie durch die Mitglieder des Vereins. Darüber hinaus werden Belegungswünsche von externen Nutzern entgegen genommen. Diese externen Nutzer müssen Mitglieder in einem dem Imkerverband Berlin Nutzungswünsche der Mitglieder des Vereins haben bei Vorliegen mehrerer Anfragen Vorrang.

2. Die Nutzung ist erst nach der Teilnahme an einer Schulung möglich, bei der eine Einweisung in die Funktion der vorhandenen Geräte sowie eine Sicherheitsunterweisung erfolgt. Bei oder nach dieser Schulung wird eine schriftliche Nutzungsvereinbarung zwischen dem geschulten Nutzer und dem Verein getroffen. Darüber hinaus kann die Buchung der Wachsküche von der Stellung einer Kaution und Übersendung eines Scans/Bild des Personalausweises oder anderer Identifikationsunterlagen abhängig gemacht werden.

3. Das Hausrecht obliegt dem Verein und wird durch dessen Vorstand oder von ihm speziell für die Wachsküche bestellter Personen ausgeübt. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung kann dem jeweiligen Mitglied die Nutzungserlaubnis durch den Vorstand entzogen werden. Ebenso können Beitragsrückstände, unvollständige oder fehlerhafte Kontaktdaten oder andere an der Zuverlässigkeit des Mitglieds Zweifel schürende Vorkommnisse Nutzungseinschränkungen rechtfertigen, wobei das Mitglied die Möglichkeit hat, durch entsprechende Maßnahmen (z.B. Ausgleich der Rückstände) wieder Zugang zu erhalten.

Vereinsfremden, externen Nutzern kann die Nutzungserlaubnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen entzogen werden. Bereits getätigte Buchungen entfallen in diesem Fall ersatzlos, bereits gezahlte Kautionen werden binnen vier Wochen zurück überwiesen.

4. Der Zugang zur Wachs- und Honigküche erfolgt über ein elektronisches Zugangssystem. Dieses Zugangssystem nutzt zeitlich begrenzte Zugangscodes, die der Verein nach Reservierung über die Website unter https://www.imkerverein-reinickendorf-mitte.de/simplereservation an den Nutzer bei der Nutzungsschulung als dauerhaft zugeteilten, aber nur im gebuchten Zeitraum nutzbarem Zugangscode vergibt. Der Zugangscode ist personifiziert und darf nicht weitergegeben werden. Bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung oder erfolgter Weitergabe kann der Code jederzeit gesperrt und ggf. durch einen neuen ersetzt werden. Sofern nicht anders vermerkt, gilt er für den reservierten Nutzungstag bis 12 Uhr des Folgetages. Hierbei ist die Zeit am Folgetag im Wesentlichen zur Schlüsselrückgabe und nicht zur regulären Nutzung gedacht, da der Tag eventuell bereits durch einen Folgenutzer reserviert ist.

Insbesondere bei der nächtlichen Nutzung eneergieintensiver Geräte (z.B. Desinfektor) ist es *zwingend* erforderlich, auch den Folgetag mit zu buchen da die Nutzungstrennung zum Folgenutzer stets nur um Mitternacht möglich ist!

Vereinsexterne Nutzer können vereinsinterne Reservierungen aus Datenschutzgründen nicht nutzen oder einsehen. Reservierungswünsche für Vereinsexterne werden derzeit ausschließlich per Email an vorstand@imkerverein-reinickendorf-mitte.de unter Beifügung des Reservierungsformulars inklusive aller geforderten Nachweise entgegen genommen. Das Formular ist unter https://www.imkerverein-reinickendorf-mitte.de/Wachs-Honigkueche verfügbar.

Die Reservierung per mündlicher Absprache oder Telefonat ist nicht möglich oder verbindlich. Die Nutzung der Wachsküche kann bis zu 6 Wochen im Voraus reserviert werden; die Reservierung sollte mit einem Vorlauf von einer Woche stattfinden damit der Zugang noch händisch eingerichtet werden kann und ggf. erforderliche Materialbedarfe noch sicher gestellt werden können (z.B. an Osmosewasser). Bei kurzfristigen Buchungen kann der Zugang daher nicht garantiert werden!

5. Bei der Reservierung ist verbindlich anzugeben, welchen Bereich man nutzen möchte (der allgemeine Bereich ist immer gleichzeitig nutzbar):

  • Honigküche (Honigschleuder - nur durch Vereinsmitglieder buchbar),
  • Wachsküche (Aufschmelzen/Aufreinigung von Waben, Entdeckelungswachs und Blockwachs),
  • Mittelwandgießerei (nur DN und DN 1,5-Form durch Vereinsexterne nutzbar)  

Eine zeitgleiche Nutzung unterschiedlicher Bereiche ist möglich aber nicht immer ratsam – dabei hat die 1. Reservierung Vorrang; Zweitnutzer müssen sich mit diesem Erstnutzer direkt abstimmen und ggf. ihre Nutzung zeitlich verschieben. Grundsätzlich ist immer der Erstnutzer Rechnungsempfänger und Ansprechpartner für etwaige Schäden; eine Kostenteilung oder Haftungsklärung muss im Innenverhältnis erfolgen, da der zuerst reservierende Nutzer grundsätzlich für die gesamte Räumlichkeit gegenüber dem Verein in Verantwortung steht.

Bitte beachten: Reservierungen sind verbindlich - auch bei Nicht-Nutzung am reservierten Tag erfolgt die Berechnung der Buchungspauschale und dem in diesem Zeitraum angefallenen Stromverbrauch!

6. Der Zugangscode wird über ein Nummernfeld rechts, respektive links neben der oberen, resp. unteren Eingangstür eingegeben. Anschließend erfolgt die Öffnung der Tür. Nach dem Zuziehen der Tür verriegelt sich das Schloß aus Sicherheitsgründen selbsttätig. Zum Öffnen von innen wird der silberne Ring des Schlosses manuell (analog zu einem Schlüssel) gedreht. Auch nach dem manuellen Öffnen verschließt sich die Tür in der Regel selbsttätig nach dem Zuziehen. Erfolgt dieses mal nicht, so ist die Verriegelung durch Druck auf die Pfeiltaste auf der Tastatur auslösbar.

7. Der Notausgang befindet sich im Flur neben dem eigentlichen Haupteingang der Wachs- und Honigküche. Das dort vorhandene Schloß kann von innen manuell entriegelt werden, um bei Blockade des Haupteinganges die Räume verlassen zu können. Diese Tür ist grundsätzlich verschlossen zu halten und nur im Notfall zu bedienen.

8. Jedwede Gebrauchsüberlassung oder Untervermietung der Räume und ihrer Einrichtungen an Dritte ist untersagt und führt zu umgehendem Entzug der Nutzungserlaubnis.

9. Jegliche gewerbliche oder gewerblich orientierte Nutzung der Wachs- und Honigküche (z.B. Untervermietung, Erbringung von Lohndiensten, Aufbereitung von Wachsen und Honigen für den Verkauf durch Dritte, Führungen/Kurse gegen Entgeld) ist grundsätzlich untersagt. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand auf Einzelantrag.

10. Vereinsexterne können nur die Geräte der Wachsküche (siehe Inventarliste oben) reservieren und nutzen. Alle anderen Geräte, insbesondere die der Honigküche (siehe Inventarliste) sind Vereinsmitgliedern vorbehalten.

11. Änderungen – nicht zuletzt durch gesetzliche Anforderung oder behördlichen Anordnungen – bleiben ausdrücklich vorbehalten; es besteht kein Anspruch auf Aufrechterhaltung des Angebotes und damit verbundener Reservierungen und Leistungen.

12. Bei

- Störungen, die den Zutritt verhindern (Code funktioniert nicht trotz mehrfacher Eingabe, Nutzungszeitraum überschritten & Code wurde gelöscht, defektes oder fehlendes Keypad, bei Zugang unerwartet verschlossenes Tor etc.) oder

- Unfällen (insbesondere mit Personenschaden) oder

- schwerwiegenden Defekten

- fehlenden Torschlüsseln zu Beginn der Arbeit

bitte anrufen oder WhatsApp/Signal-Nachricht an Tel. 0163 6 85 95 96.

§ 3 Geländezugang & Friedhofsregeln

1. Auf dem Friedhof sind Ruhe und pietätsvolles Verhalten angebracht. Es ist die Friedhofsordnung in der gültigen Fassung (siehe Aushang am Eingangstor) zu beachten.

2. Das Befahren hat nur zu Transportzwecken und darf nur im Schritttempo erfolgen. Auf die Besucher und die Belange der Friedhofspfleger ist insbesondere bei Ladevorgängen Rücksicht zu nehmen. Bei im Nutzungszeitraum geplanten Beisetzungen (siehe Aushang im Eingangsbereich) ist das Befahren/Halten auf dem Friedhof grundsätzlich untersagt.

3. Störungen der Nachbarn, insbesondere der Bewohner und Besucher des vermieteten Backsteinhaus am Eingang oder des Bürohauses haben grundsätzlich zu unterbleiben. Ihren Hinweisen und Wünschen ist vorrangig Folge zu leisten, ggf. auftretende Konflikte oder grundsätzliche Fragestellungen sind dem Vorstand zur weiteren Klärung zu melden.

4. Bei der Buchung sind die nachstehend aufgeführten Öffnungszeiten des Friedhofes zu beachten. Nutzungsdauern über diese Kernzeiten hinweg sind möglich; es ist jedoch damit zu rechnen, dass sowohl das Friedhofstor als auch das Tor des Bürohauses verschlossen sind und man das Gelände nicht mehr verlassen kann.

Monat

geöffnet ab

geöffnet bis

Januar

08:00 Uhr

16:00 Uhr

Februar

08:00 Uhr

17:00 Uhr

März

08:00 Uhr

18:00 Uhr

April

08:00 Uhr

19:00 Uhr

Mai

08:00 Uhr

20:00 Uhr

Juni

08:00 Uhr

20:00 Uhr

Juli

08:00 Uhr

20:00 Uhr

August

08:00 Uhr

20:00 Uhr

September

08:00 Uhr

19:00 Uhr

Oktober

08:00 Uhr

18:00 Uhr

November

08:00 Uhr

17:00 Uhr

Dezember

08:00 Uhr

16:00 Uhr

Zum Verlassen bedarf es dann der im Schlüsselschrank der Wachs- und Honigküche hinterlegten Schlüsse (2 Stück), wobei das jeweils verschlossen vorgefundene Tor wieder hinter sich zu verschließen ist. Beide Schlüssel sind bis 12 Uhr des Folgetages unter Nutzung des vorhandenen Zugangscodes unaufgefordert in den Schlüsselkasten zurück zu hängen. 

Kosten durch verzögerte oder nicht erfolgender Schlüsselrückgabe, insbesondere durch Forderungen möglicherweise nachfolgend gebuchter und beeinträchtigter Nutzer, sind vollständig durch den verursachenden Nutzer zu tragen.

Es wird daher empfohlen, die Nutzung grundsätzlich innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten am Buchungstag vollständig abzuschließen.

§ 4 Kosten

1. Die Nutzung der Wachs- und Honigküche ist für den Nutzer kostenpflichtig. Der Nutzer erkennt die nachfolgend aufgeführten Beiträge mit seiner Buchung als verbindlich an.

2. Für Vereinsmitglieder wird eine Pauschale von 10 € pro Buchung (Termine ab 1.1.2025: 20 €) und 0,45 €/kwh Strom erhoben. Dieser Beitrag wird per Einzugsermächtigung von dem zur Beitragszahlung hinterlegten Konto eingezogen. Die Rechnung wird als PDF per Email an das bekannte Email-Konto zugestellt.

3. Für Vereinsexterne wird eine Pauschale von 20 € pro Buchung (Termine ab 1.1.2025: 30 €) und 0,80 €/kwh Strom erhoben. Zudem wird eine Kaution von 100 € erhoben, die vor der ersten Buchung kostenfrei auf das Vereinskonto einzuzahlen ist. Sofern die Kaution nicht in Anspruch genommen werden muss, wird der Restbetrag nach Abzug der Nutzungskosten auf das im Reservierungsformular hinterlegte Konto binnen vier Wochen nach Nutzung erstattet. Ein Übertragen der Kaution auf andere Nutzer ist nicht möglich. Die Rechnungslegung erfolgt per Email an das im Reservierungsformular benannte Email-Konto. Eine erneute Buchung fordert das zuvorige Aufstocken des Kautionsbetrags. Die zum Abschluß der Nutzungsvereinbarung erforderliche Schulung und Sicherheitsunterweisung kostet für Vereinsexterne 20 €.

4. Die Erfassung und Abrechnung des Stromes erfolgt immer für den ganzen Buchungstag von 00:00 bis 23:59 Uhr unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer am Buchungstag. Sollte die automatisierte Erfassung/Übertragung der Verbrauchsdaten aus technischen Gründen scheitern, erfolgte die Abrechnung auf Basis rekonstruierter Daten und Schätzung. Ist am Stromverbrauch erkennbar, dass der Folgetag (08:00 bis 12:00 Uhr) noch unter energetisch aufwändiger Wärmeerzeugung genutzt wird und ist dieser nicht einem für den Folgetag gebuchtem Nutzer zuzurechnen, so wird auch der Folgetag dem Nutzer in Rechnung gestellt; jedoch ohne Erhebung der Buchungspauschale - es ist daher zwinmgend erforderlich, bei geplanter Über-Nacht-Nutzung gleich 2 Tage zu buchen selbst wenn die Nutzung bereits früh am Tag beendet wird.

5. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bereitstellung von Verbrauchsmitteln wie Küchenrolle, WC-Papier, Müllsäcke, Osmose- und Leitungswasser (in dem Kapellenkeller), Folien, Handschuhe, Haarschutz, usw. nicht garantiert werden kann, da die Bereitstellung durch ehrenamtliche Betreuung erfolgt und teilweise nicht durch den IV Reinickendorf-Mitte e.V. beeinflusst werden kann - fehlende oder unvollständiges Vorliegen in der Wachsküche wie auch Defekte die vor oder während des Arbeitens mit Geräten auftreten, rechtfertigen keine Minderungen der Nutzungskosten. Über bekannte Mängel und Defekte wird unter https://www.imkerverein-reinickendorf-mitte.de/Wachs-Honigkueche informiert.

6. Mängel, die der Nutzer zu vertreten hat (z.B. unzureichendes Säubern, Hinterlassen von Müll oder Wachs/Honig außerhalb der dafür bestimmte Orte, beschädigtes Inventar, usw.) hat der Nutzer umgehend mitzuteilen und selbst im Rahmen der erneuten Buchung der Wachsküche zu beheben. Tut er dies nicht und erfolgt auch nach Setzen einer Nachfrist keine Behebung der Mängel, so ist der Verein berechtigt, diese Mängel selbst abzustellen und dem Nutzer hierfür Kosten in Höhe der tatsächlichen Reparatur (z.B. bei externen Dienstleistern, Fachpersonal) oder aber bei Eigenmaßnahmen in Höhe von 25 €/Stunde zzgl. Fahrtkosten (0,5 €/km) und ggf. anfallender Kosten für Neubeschaffung/Entsorgung.

§ 5 Pflichten des Nutzers

1. Jeder Nutzer hat die Einrichtung in einem besseren Zustand zu hinterlassen als sie vorgefunden wurde. Zu diesem Zweck hat der Nutzer zu Beginn und zu Ende seiner Nutzung eine Checkliste abzuzeichnen. Dies dient zur eigenen Sicherheit und ist als Nachweis nach Abschluss in den Briefkasten in der Wachs- und Honigküche zu hinterlegen. Die Checkliste ist unter https://www.imkerverein-reinickendorf-mitte.de/sites/default/files/Check... zu finden und selber auszudrucken.

2. Jeder Nutzer bestätigt mit Nutzung der Wachs- und Honigküche, dass er über eine ausreichend deckungsfähige Privathaftpflichtversicherung verfügt, die eventuelle Sach- und Personenschäden bei der Nutzung der Wachs- und Honigküche infolge eigenen Verschuldens und grober Fahrlässigkeit abdeckt. Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden am Eigentum der Nutzer und seiner Helfer.

3. Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass die obere Eingangstür während seines Aufenthalts in der Wachs- und Honigküche stets geschlossen ist, um den Zutritt durch Fremde (Dritte bzw. Unberechtigte) zu verhindern. Eine Funktürklingel mit außen liegendem Taster rechts neben der Tür ist vorhanden. Nach Verlassen der Wachs- und Honigküche sind sämtliche Türen zuzuziehen und auf das Schließgeräusch der automatischen Verriegelung zu achten. Erfolgt dieses nicht, so ist das Verschließen durch Druck auf die Pfeiltaste auf der Tastatur manuell auszulösen.

4. Strom und Wasser sind zurückhaltend und sparsam zu verwenden. Im Winter ist damit zu rechnen, dass weder warmes noch kaltes Wasser zur Verfügung steht und nur das demineralisierte Wasser aus dem Wasserfass verwendbar ist. Dieses Wasser stellt kein Trinkwasser dar. Zudem kann ausdrücklich nicht garantiert werden, dass ausreichend Osmose-Wasser verfügbar ist - bitte beachten Sie Hinweise unter https://www.imkerverein-reinickendorf-mitte.de/Wachs-Honigkueche. Alternativ kann zum Reinigen Trinkwasser mit den jeweils entsprechend beschrifteten Kanistern aus der WC-Anlage im Eingang geholt werden. Hierzu liegt in der Wachsküche ein an den Wasserhahn der WC-Anlage anschließbarer Schlauch bereit.

5. Zu Beginn der Arbeiten wird empfohlen, das Wasser einige Minuten durch die Schlauchtrommel laufen zu lassen, um stehendes Wasser zu entfernen.

6. Der Nutzer von Honig-Gerätschaften (Schleuder, Siebe, etc.) hat sich selbst vor Arbeitsbeginn zu vergewissern, dass die Geräte ausreichend sauber und trocken für die Nutzung sind.

7. Die öffentlichen Toiletten rechts neben dem Eingangstor müssen durch die Nutzer bei Bedarf selbst gereinigt werden, Verbrauchs- und Reinigungsmaterialien befinden sich dafür in der Wachs- und Honigküche und sind nach Gebrauch dort wieder zurück zu stellen.

8. Bei Nutzungsende sind Stromverbraucher wie z.B. die Lüftung, Honigwaage, Magnetventil Osmose-Anlage (sofern nicht in Verwendung) und das Licht – soweit möglich – abzuschalten. Beim Wasserhahn an der Spüle ist der Wahlhebel in beide Richtungen zu stellen, um zu prüfen, ob der Wasserdruck weder an der Schlauchtrommel noch am Wasserhahn anliegt. Die Druckanzeige der Osmoseanlage hat – sofern nicht zur Füllung in Nutzung – auf Null zu stehen.

9. Das über den Buchungszeitraum hinausreichende Deponieren/Lagern von eigenem Wachs, Honigen, Werkzeugen und Materialien ist grundsätzlich nicht erlaubt. Davon ausgenommen sind geringe Wachsmengen von Vereinsmitgliedern, die in GN-Behältern mit Deckel unter namentlicher Beschriftung und Datum im GN-Lagerregal zur späteren Verwendung deponiert werden können. Die Vereinsmitglieder haben hierzu eigene GN-Gefäße zu verwenden oder identische im Austausch zu den vorhandenen zu beschaffen

10. Jeder Nutzer erledigt die Entsorgung der bei der Nutzung entstandenen Abfälle umgehend und auf eigene Rechnung, z.B. über seine Hausmülltonne oder die Recyclinghöfe. Die Entsorgung von Abfällen jeglicher Art auf dem Gelände des Friedhofs, insbesondere den bereitgestellten Behältnissen zur Grabpflege, ist untersagt.

11. An jedem Gerät befindet sich eine laminierte Gebrauchsanleitung, die zu beachten und nach Verwendung dort wieder zu deponieren ist. Vereinsmitglieder des IV Reinickendorf-Mitte e.V. können diese Anleitungen auch online unter >>https://www.imkerverein-reinickendorf-mitte.de/Bedienungsanleitungen finden und herunterladen (Anmeldung auf der Vereinswebsite erforderlich).

12. Die Osmose-Anlage ist stets vor und nach Nutzung über den Spülmodus zu spülen. Die Osmoseanlage ist keinesfalls mit warmen Wasser zu betreiben. So lange das Wasser auf dem Friedhof noch verfügbar ist, ist das Wasserfass während der Nutzung durch Aktivieren der Osmoseanlage zu füllen. Sie ist zum Ende der Nutzung auszuschalten und das Wasser abzustellen.

13. Im Wachsbereich ist mit Folien/Planen als Unterlagen zu arbeiten, um das Verteilen von Wachs und Krümeln zu minimieren. Zargen mit Waben und andere eventuell tropfende/krümelnde sind grundsätzlich auf eine Unterlage (umgedrehter Blechdeckel o. ä.) zu stellen sofern man sie nicht auf Edelstahl-Arbeitsflächen oder die Gitter-Rollwagen stellen kann. Mitgebrachte Materialien sind bevorzugt auf den Rollwagen zu transportieren. 

14. Beim Betrieb von Honig- und Wachsschleuder ist auf gleichmäßige Beladung zu achten. Die Schleudern sind stets mit geringster Geschwindigkeit zu starten. Das Tempo ist langsam und abwartend zu steigern. Bei auftretender Unwucht, die sich durch erhöhte Vibration, Ruckeln und „Wandern“ der Schleuder zeigt, ist das Tempo umgehend zu drosseln. Beim Aufschmelzen von Blockwachs darf die Schleuderfunktion der Hamag nicht verwendet werden (Unwucht!).

15. Unter allen Auslasshähnen sind bei Verwendung Wannen unter den aufnehmenden Gefäßen zu verwenden. Entsprechende Wannen aus Edelstahl (für Honigschleuder) und Kunststoff (für Wachs) sind vorhanden. Übergegangenes Wachs ist nach dem Erkalten gründlich mit einem Spachtel zu entfernen. An den Matritzen der Mittelwandgussformen ist die Verwendung scharfkantiger Gegenstände untersagt.

16. Dampferzeugende Geräte (Hamag, Rietsche) sind ausschließlich mit Osmose-Wasser zu befüllen. Die Hamag wurde hierzu mit einer Schlauchverbindung versehen so dass manuelles Nachfüllen nicht erforderlich ist-es ist aber darauf zu achten, dass das mit der Hamag verbundene Fass ausreichend gefüllt ist damit keine Luft in die Schlauchleitung gelangt. Restmengen können in den Dampferzeugern verbleiben. Zum Auffüllen ist grundsätzlich nur der bereit gestellte Trichter mit Filtersieb zu verwenden. Wasserbäder oder wassergefüllte Mittelwandgussformen sind bei Nutzungsende gründlich zu leeren.

17. Bei der Nutzung dampferzeugender Geräte (Wachsküche/Mittelwandgießere) ist immer der Dunstabzug einzuschalten. Zudem werden Wachsschleuder und Wachspresse an den Außenwand sehr heiß und es können Schmelz- und Sengschäden an der Bekleidung bei längerem Kontakt entstehen. Beim Öffnen der Wachsschleuder und -presse entweicht Dampf – Verbrühungsgefahr!

18. Der Desinfektor darf keinesfalls mit Wasser-Wachsgemischen befüllt über 80°C betrieben werden, noch darf in unzureichend abgekühltes Wachs Wasser gegeben werden - GEFAHR DER WACHSEXPLOSION! Das Gerät ist mindestens 2 Stunden auf 80°C abkühlen zu lassen ehe Osmosewasser zu Reinigungszwecken zugegeben werden darf. .

19. Der Gebrauch von Säuren und Laugen (insbesondere Natronlauge) in der Wachsküche ist untersagt; davon ausgenommen sind handelsübliche Imkerreiniger, Rohrreiniger oder zur Wachsbleiche oder Desinfektor-Reinigung eingesetzte geringe Mengen an Laugen und Säuren. Das Entsorgen von Wachs und anderen feststofflichen Unrats über die Abwasserleitung ist untersagt - beim Abkratzen von Wachsblöcken ist das Verwenden eines Eimers zwingend erforderlich. Beim Abgiessen von Wachsreinigungswasser ist zwingend ein ausreichend feines Sieb zu verwenden.

20. Das Verwenden offenen Feuers (Brenner, usw.) einschliesslich Rauchens sind in den Räumlichkeiten untersagt.

21. Flüssige Wachse und Honige sind grundsätzlich nur in fest verschlossenen Eimern zu transportieren.

22. Die Verarbeitung von Wachsen und Honigen aus Beständen, die einen nachgewiesenen oder mutmaßlichen Befall mit meldepflichtigen Tierseuchen (insbesondere der Amerikanischen Faulbrut) haben, ist untersagt.

23. Die Nutzer haben sich selbst über die in Zusammenhang mit der Wachs- und Honigverarbeitung relevanten gesetzlichen Regelungen wie Lebensmittel- und Hygienevorschriften zu informieren und diese zu berücksichtigen. Der Imkerverein Reinickendorf-Mitte e.V. garantiert weder das Vorliegen noch die Einhaltbarkeit der gesetzlichen Bedingungen.

24. Der Nutzer hat etwaige Helfer oder Gäste über die relevanten Regeln zu informieren. Nur die in offiziellen Veranstaltungen des Vereins geschulten und per Reservierung berechtigten Nutzer dürfen die Geräte bedienen. Für persönliche Schutz- oder Hygienebekleidung muss der Nutzer selbst und auf eigene Kosten sorgen.

25. Der Zugang zum Vereinslager ist ausschließlich Vereinsmitgliedern vorbehalten. Externe Besucher und Helfer dürfen nur bei Bedarf und in Begleitung von Vereinsmitgliedern Zugang erhalten. Das dort gelagerte Material darf nur nach Rücksprache mit dem Vorstand im Sinne der Vereinssatzung verwendet werden.

26. Geeignete Schutzbekleidung, rutschsicheres Schuhwerk, Schutzbrille oder zu empfehlendes Gesichtsvisier, Handschuhe sowie alle Transportmittel (dicht schließende Eimer, usw.) hat der Nutzer selbst und auf eigene Kosten mit zu bringen. Zudem wird dringend empfohlen, Verbrauchsmittel wie Müllsäcke (240 l), Küchentücher, Abdeckfolie, Osmosewasser in Kanistern und WC-Papier mit zu bringen da die Bevorratung begrenzt und ggf. aktuell verbraucht ist.

27. Eventuelle Schäden, Funktionsstörungen (z.B. nachlassende Schließfreude der Schlösser infolge leerender Batterien) oder außergewöhnliche Vorkommnisse wie auch zur Neige gehende Reinigungs- oder Verbrauchsmittel sind dem Vereinsvorstand unverzüglich zu melden. Jedwede Nutzung der 1. Hilfe-Einrichtungen oder außergewöhnliche Störungen wie Stromausfälle sind umgehend zu melden (siehe §2 Nr. 12.).

28. Die Gewichtsbegrenzungen vorhandener Waagen (siehe Anleitungen) sind zu beachten!

29. Anschluss und Betrieb eigener elektrischer und nicht speziell für die Imkerei produzierter und zugelassener Geräte (z.B. Herdplatten, Wasserkocher, Bügeleisen, etc.) ist grundsätzlich untersagt.

30. Der Plattformlift darf grundsätzlich nur unter Aufsicht von dafür geschulten Personen betrieben werden - wer diese Schulung noch nicht hat, kann diese z.B. bei Vereinsabenden vor Ort oder selbst abzustimmenden Terminen nachträglich erhalten. Er ist nur mit einem Schlüssel zu betreiben. Diese ist grundsätzlich an jedem Arbeitstagende abzuziehen und im Schlüsselkasten zu verwahren. Der Plattformlift muß zum Ende des Tagwerks in die Parkposition gefahren und hochgeklappt werden. Jede Manipulation an dem Gerät und seinen Bedienelementen (z.B. Blockieren von Tasten oder Veränderungen an den Sicherheitsarmen) hat zu unterbleiben.

31. Das Einbringen von frei fliegenden Bienen (durch z.B. unzureichend geleerter Honigräume) ist untersagt. Wer Bienen durch Unachtsamkeit oder Fehler (z.B. Offenstehen-lassen der Eingangstür) den Zugang ermöglicht, hat selbst für die umgehende und vollständige Entfernung Sorge zu tragen. Ein "Verhungern-lassen" durch Einsperren in den Räumlichkeiten, Fluren, Treppen und Zuwegungen ist nicht zulässig. Ebenso unzulässig ist das Abfegen von unzureichend bienenfrei gemachten, mitgebrachten Honigräumen oder anderen Bienenbehausungen.

Der Vorstand freut sich über Hinweise auf unklare Gebrauchsanweisungen oder Ideen für den sicheren, besseren oder einfacheren Betrieb der Einrichtung.

§ 6 Reinigung

1. Nach Beendigung der Nutzung der Wachs- und Honigküche bzw. nach dem Ende des zugeteilten Nutzungszeitraums sind sämtliche vorhandene Gerätschaften, Mobiliar und sonstiges Zubehör an den jeweiligen Ort zurückzustellen, sowie entsprechend zu reinigen und auszuschalten.

2. Zum Reinigen der Hamag-Wachsschleuder ist diese nach Beendigung mechanisch zu reinigen, ausgiebig leer unter Dampfzufuhr zu schleudern und mit Tüchern auszuwischen. Nach Gebrauch des Desinfektors ist dieser restlos zu entleeren und Wände/Boden des Heizraumes gründlich auszuwischen. Das Gerät ist mit offenem Deckel zu lagern.

3. Die Honigschleuder ist mit klarem Wasser bodendeckend zu füllen, um Resthonig vollständig zu lösen. Dabei darf - wie auch beim Betrieb - das untere Wellenlager nicht mit Wasser überdeckt werden! Nach dem Einweichen und Leeren ist sie mit dem Schlauch gründlich auszuspülen. Anschließend ist die Schleuder leer mit hoher Umdrehung einige Minuten zu betreiben, um restliches Wasser am Ablauf zu sammeln und dieses nach Stillstand durch leichtes Ankippen restlos zu leeren. Die Lagerung erfolgt mit geöffnetem Hahn und leicht geöffneter Deckelabdeckung damit Restfeuchte entweichen kann. Verkleckerter Honig ist mit reichlich Wasser aufzunehmen und Fugen sind mit einer Wurzelbürste/Bodenschrubber gründlich zu reinigen ehe mit Wasser nachgespült wird. Sofern die Schleuder bei der Verwendung laut kreischende Geräusche macht, ist dies ein Hinweis auf eingedrungenes Wasser oder Honig in das untere Wellenlager zu deuten. Dann muß der Schleuderkorb ausgebaut, Welle, Kugel und Lager gründlich gereinigt und mit neuem, lebensmitteltauglichem Wälzlagerfett versehen werden. OBACHT - die lose Kugel kann leicht verloren gehen, die Schleuder ist ohne Kugel nicht verwendbar!

4. Alle gereinigten/ausgespülten Geräte sind anschließend offen stehen zu lassen damit sie abtrocknen können. Bei hygienisch relevanten Geräten wie Honigschleuder und Entdeckelungstisch ist eine leicht geöffnete und geneigte Abdeckung zu schaffen, um ein Einstauben während des Trocknungsvorganges zu vermeiden. Honigsiebe und anderes Honig-Zubehör sollten innerhalb des gereinigten und über den Ablaufhahn geöffneten Entdeckelungstisch trocknen. Die Spülmaschine ist ausschließlich für den Gebrauch mit Honig-Inventar und Geschirr gedacht (keinesfalls für die Laugenreinigung von Rähmchen o.ä.) und nach Gebrauch leicht geöffnet stehen zu lassen.

5. Türblätter, Türgriffe, Lichtschalter, Armaturengriffe und andere häufig angefasste Griffe und Flächen sind nach Beendigung der Arbeiten feucht abzuwischen. Insbesondere Arbeitsflächen und die Flächen der Gitterrollwagen sind feucht zu reinigen.

6. Der Flur ist einschließlich der Treppe zu saugen und feucht zu wischen, um Honigtropfen und Wachskrümel sicher zu entfernen. Zum Anschließen des Staubsaugers im Flur dürfen dort nur freie Steckdosen verwendet werden.

7. Der Bereich der Wachsgeräte (Mattenbereich) wie auch alle anderen genutzten Bodenflächen sind grundsätzlich nach Gebrauch zu saugen. Besteht beim Saugen das Risiko, Wasser einzusaugen oder ist das Nassaugen geplant, so ist zuvor der Staubsaugerbeutel zu entfernen. Beim Nasssaugen ist der Staubsauger anschließen zu leeren, der Behälter und Schaumstofffilter auszuspülen und offen und umgekehrt stehen zu lassen, damit er abtrocknen kann. Der Staubsaugerbeutel kann – sofern noch nicht entsorgungsbedürftig – für den weiteren Gebrauch daneben deponiert werden. Ist der Staubsaugerbeutel feucht geworden oder mit kompostierbaren Abfällen gefüllt, so ist er außerhalb der Räumlichkeiten zu entsorgen, um Schimmelbildung vorzubeugen.

8. Der Wischmopp ist nach seiner Verwendung mit reichlich Wasser auszuwaschen und zum Trocknen aufzuhängen, Wischeimer und Spülbecken sind gründlich auszuwaschen.

9. Der Plattformlift ist vor dem Zusammenklappen feucht und gründlich zu reinigen. Dazu zählt neben der Plattform insbesondere auch Bedienelemente (Schalter/Fernbedienung) wie auch der Schlüssel.

§ 7 Überwachungseinrichtungen und Datenschutz

1. Die Nutzung der Räumlichkeiten wird durch Protokollierung der Öffnungs- und Schließvorgänge und des Stromverbrauchs dokumentiert und dem jeweiligen Codenutzer zugeordnet.

2. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass während des Aufenthalts in der Wachsküche Ton- und Bildaufnahmen von ihm und seinen Helfern durch eine Überwachungskamera erfolgen können. Die Aufnahmen dürfen, z.B. bei Zwischenfällen und Unfällen zur Aufklärung herangezogen werden oder zur Ableitung von präventiven Maßnahmen oder Leisten akuter Hilfe genutzt. Die Räume gelten als nicht öffentlich. Akustische und optische Aufzeichnungen werden nur zur Wahrung der Interessen des Vereins unter Beachtung des Datenschutzgesetzes Berlin durchgeführt.

3. Die im Zusammenhang mit der Reservierung, Nutzung und Abrechnung erhobenen Nutzerdaten werden im Einklang mit der Datenschutzordnung des Imkerverein Reinickendorf-Mitte e.V., veröffentlicht unter https://www.imkerverein-reinickendorf-mitte.de/Impressum#DVO, erhoben, genutzt und gespeichert. Mit der Reservierung erkennt der Nutzer diese an.

​​​​​​​​​​​​​​Anlage:

  1. Checkliste für Arbeitsbeginn und -ende
  2. Nutzungsvereinbarung
  3. Reservierungsformular für vereinsexterne Nutzer