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Ätznatron nicht mehr für die amtlich angeordnete Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut zugelassen!

Der DIB weist in seinem aktuellen Rundbrief darauf hin, dass Ätznatron (NaOH) nicht
mehr in der Biozid-Verordnung EU(VO)528/2012 enthalten ist obwohl siedende Ätznatronlösung ein von amtstierärztlicher Seite empfohlenes, bewährtes,hochwirksames Desinfektionsmittel gegen den Erreger der Amerikanischen Faulbrut (AFB) ist (Desinfektionsrichtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft) darstellt.

Daher kann das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bei AFB-Seuchenausbruch Ausnahmen nach Artikel 55(1) der Biozid-Verordnung erlassen sofern keine alternativen Mittel zur Verfügung stehen.

Diese kann beim BVL für einen begrenzten Zeitraum von max. 180 Tagen  durch das Veterinäramt im Seuchenfall beantragt werden.

An einer grundsätzlichen, allgemeinen Ausnahmeregelung im AFB-Seuchenfall werde wohl gearbeitet. Bis diese in Kraft tritt kann der oben genannte Weg beschritten
werden.

Für allgemeine Reinigungsarbeiten in der Imkerei (z.B. Rähmchen) werden auf im Handel verfügbare, zertifizierte, Ätznatron-haltige Reiniger verwiesen.