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Meldung der Imkerei als Lebensmittelunternehmen?

Eine seit 2004 existierende Richtlinie soll angeblich auch Imker verpflichten, sich als Lebensmittelunternehmer behördlich zu melden - in Bayer existiert bereits ein entsprechendes Formular dafür. Allerdings wird beim BMEL klargestellt:

Weder eine Zulassung noch Registrierung benötigen Betriebe, die ausschließlich kleine Mengen von Primärerzeugnissen direkt an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsbetriebe (inklusive zum Beispiel Großküchen) abgeben.
Als "kleine Mengen" gelten folgende Produkte aus eigener Erzeugung oder eigenem Fang oder Ernte:

 
    Honig,

bei direkter Abgabe an Verbraucher in haushaltsüblichen Mengen, bei Abgabe an Betriebe des Einzelhandels (inklusiv zum Beispiel Großküchen) in Mengen, die der für den jeweiligen Betrieb tagesüblichen Abgaben an Verbraucher entsprechen,

Dennoch muss der Honig natürlich abgabefähig sein - die Richtlinie regelt umfassend auch die Anforderung an Schleuder- und Verarbeitungsräumlichkeiten, Tierpflege usw.; nachzulesen z.B. in diesem Informationsblatt.