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Steuererklärung 2015? Mitgliedsbeitrag nicht vergessen!

Nicht vergessen: Wer bei uns 2015 Mitglied war kann seinen Mitgliedsbeitrag als Spende in der Steuererklärung angeben denn wir sind gemeinnützig - eine Spendenbescheinigung ist dafür in der Regel nicht erforderlich da die Mitgliedsbeiträge unter den Obergrenze von 200 € liegen. Es genügt eine Kopie des Kontoauszuges oder eine Buchungsbestätigung der Bank die der Steuererklärung beigelegt wird.