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Änderung Pauschalbesteuerung der Bienenprodukte

Obacht, liebe Imker und Imkerinnen: In 2022 wurde die pauschal ausweisbare Umsatzsteuer für Produkte aus landwirtschaftlicher Urproduktion von 10,7 auf 9,5% gesenkt. Wer also Honige oder Wachse (gilt nicht für weiter verarbeitete Produkte wie Kerzen, Met, usw.) an gewerbliche Kunden verkauft, kann nur noch 9,5% MwSt. auf der Verkaufsrechnung ausweisen, die dann - wie bisher - nicht an das Finanzamt abzuführen sind.