Meldepflicht bei Veränderung der Völkerzahl beim Veterinäramt
Gespeichert von Melanie am Fr, 03/03/2023 - 17:08
Der Obmann für Rechtsfragen des Landesverband Berlin weist darauf hin, dass das Kammergericht in einem kürzlich ergangenen Urteil (Gz 3 ORbs 24/23 - 162 Ss 16/23 (329 OWi) 3041 Js-OWi 1672/22 (55/22)) ausdrücklich festhält, dass eine Anzeigepflicht gegenüber dem Amtsveterinär auch dann besteht, "wenn ein Bienenhalter die Anzahl der Völker verändert".
![](https://www.imkerverein-reinickendorf-mitte.de/sites/default/files/justitia.jpg)
Damit ist sicherlich nur die Zunahme von Völkern gemeint, nicht die Abnahme.