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Erweiterung des Sperrbezirks in Reinickendorf-Ost

Am 28.04.2023 wurde in einer Bienenhaltung in Berlin-Reinickendorf der Ausbruch der
Amerikanischen Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt. Um den Ausbruchsbestand wird im Bezirk Reinickendorf anteilig ein Sperrbezirk mit
mindestens 2.000 m Radius eingerichtet. Die Grenzen des Sperrbezirks innerhalb des
Bezirks Reinickendorf werden wie folgt beschrieben und sind in dem Kartenausschnitt
dargestellt:

  • Osten, Süden: Bezirksgrenze
  • Westen: Aroser Allee, Lindauer Allee, Roedernallee
  • Norden: Flottenstraße, Kopenhagener Straße 

Hinweis: Der Kartenausschnitt wird hier nicht dargestellt da Lizenzhinweise fehlen und der Imkerverein Reinickendorf-Mitte e.V. bereits einmal aufgrund der Veröffentlichung einer Einladung des Landes Berlins abgemahnt wurde was viel Streß und dem Land Berlin einen vierstelligen Betrag gekostet hat - bitte auf der Website des VetAmtes nachschauen!

Für den Sperrbezirk werden folgende Schutzmaßnahmen festgelegt:
a) Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf
Amerikanische Faulbrut amtlich zu untersuchen. Die Bienenhalter haben bei den
amtlichen Untersuchungen entsprechende Hilfe zu leisten.  
b) Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
c) Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs,
Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften, die sich in oder
am Bienenstand befinden, dürfen von Ihrem Standort nicht entfernt werden. Dies gilt
nicht für Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an Wachs
verarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des
Wachses verfügen und unter der Kennzeichnung "Seuchenwachs" abgegeben werden,
und für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.  
d) Bienenvölker und Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.