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Drei Neonicotinoide weniger...

Die EU hat die Freilandanwendung der Neonicotionoide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid endlich untersagt. Binnen drei Monaten muss die ackerbauliche Anwendung beendet sein.

Unverändert dürfen jedoch die Neonicotinoide Thiacloprid und Acetamiprid verwendet werden, die z.B. in Mospilan für die Spritzung im Raps verwendet werden. Daher dürfte das Verbot, das ja praktisch schon die letzten drei Jahre bestand, die Landwirtschaft und die Agrarchemie-Hersteller nicht unvorbereitet treffen.