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Neue Vorschriften für Medikamenteneinsatz an Bienen!

Am 28.1.2022 ist die neue EU-Verordnung EU TAM VO 2019/6 europaweit in Kraft getreten und in Deutschland damit das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Da die EU-Verordnung in Artikel 108 die Buchführung über die von ihnen verwendeten Arzneimittel explizit vorschreibt, besteht damit ab sofort die Pflicht zur Führung und Pflege eines „Bestandsbuches“, in dem jede Anwendung von Tierarzneimitteln notiert und über 5 Jahre aufbewahrt werden muss.Das Bestandsbuch kann Buchform haben, geht aber auch als digitale Variante oder als Blattsammlung. Ferner gilt EU-weit: „Tierarzneimittel werden in Übereinstimmung mit den Zulassungsbedingungen angewendet.“ Damit wurden Behandlungsmethoden wie etwa die Ameisensäureeinbringung mit dem Schwammtuch oder Oxalsäureverdampfung statt Träufelung praktisch verboten. Der DIB bietet eine Bestandsbuch-Vorlage als Download unter https://deutscherimkerbund.de/534-TAMG