Statusmeldung

Sie sind nicht angemeldet. Bitte melden Sie sich zur Anzeige vereinsinterner Mitteilungen an.

Gesetzesentwurf zu Neuregelungen beim Wandern mit Bienenvölkern in Brandenburg vorgestellt

Die Brandenburger CDU-Fraktion hat nun mit 1. Lesung einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der das Wandern mit Bienenvölkern in Brandenburg neu regeln soll.

Der Gesetzesentwurf zielt vornehmlich auf Wanderimker ab, die nicht Mitglied im Landesverband Brandenburgischer Imker sind und sich daher nicht an die Wanderordnung des Landesverbandes gebunden fühlen (nachzulesen unter http://www.imker-brandenburgs.de/index.php?lid=4&tid=395).

Interessanterweise soll der Gesetzesentwurf neben der bereits gesetzlich geregelten Vermeidung von Krankheitsübertragungen und Bewahrung der Reinzuchtbemühungen auf Belegstellen auch sicherstellen, dass "ortsansässige Imker mit ihren Bienenvölkern auf eine Art und Weise geschützt werden, dass trotz der vorübergehenden Aufstellung von zusätzlichen Bienenvölkern eine ausreichende Tracht (Nahrungsangebot) in dem jeweiligen Gebiet vorhanden ist"

Bedauerlicherweise wird im Entwurf nun nirgendwo geregelt, wie dies festgestellt und definiert ist - aktuell hat Brandenburg weniger als 1 Bienenvolk pro Quadratkilometer während sich Berlin über 6 leistet...und das schon ganz ohne Einwanderung.

So wird als Versagungsgrund für die "temporäre Aufstellung" angeführt, dass "eine ausreichende Tracht für die Bienenvölker am Aufstellungsort und in seiner Umgebung unter Berücksichtigung der bereits aufgestellten Bienenvölker und wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht vorhanden ist"

Leider werden die Quellen der "wissenschaftlichen Erkenntnis" nicht benannt. Ebensowenig wird definiert, wann eine Bienenaufstellung "temporär" ist.

Zudem bekommt der Landesverband Brandenburgischer Imker e.V. (als einziger Imkerverein, resp. -verband in Brandenburg) nun ein Anhörungsrecht  vor der Entscheidung ob eine Einwanderung zu einem "vorrübergehenden Stellplatz" genehmigt wird - die Kosten für den ganzen Verwaltungsakt soll der Antragsteller tragen.

Den Gesetzesentwurf kann man nachlesen unter http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w6/drs/ab_7300/7351.pdf

Dieser Entwurf ist nun an den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft verwiesen worden - wer den Ausschussbeteiligten dazu etwas mitteilen möchte, findet die Mitglieder unter https://www.landtag.brandenburg.de/de/395217

Hintergrundinformationen zu diesem Entwurf kann man der Kleinen Anfrage der Faktion aus dem April 2017 entnehmen: https://kleineanfragen.de/brandenburg/6/6386-bienenwanderungen-im-land-brandenburg